
Allgemeine Geschäftsbedingungen von TeamFriebe Media,
vertreten durch Markus Friebe
I. Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen TeamFriebe Media / Aerials, Julius-Vosseler-Str. 116B, 22527 Hamburg (nachfolgend „TeamFriebe Media / Aerials“ oder „wir“) und ihren Vertragspartnern („Kunden“).
(2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils zuletzt wirksam einbezogenen Fassung auch für alle zukünftigen Leistungen, Vereinbarungen und Beauftragungen im Bereich der Film-, Video-, Content- und Drohnenproduktion sowie damit verbundener Beratungsleistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
II. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
(1) Ein Vertrag kommt zustande durch
a) die Bestätigung eines verbindlichen Angebots von TeamFriebe Media / Aerials durch den Kunden oder
b) die verbindliche Bestätigung eines Vertragsangebots des Kunden durch TeamFriebe Media / Aerials.
(2) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die jeweils vereinbarte Leistung, insbesondere die Produktion von Film- und Videoinhalten (z.B. Image-, Recruiting-, Werbe- oder Social-Media-Filme), Drohnen-/Aerial-Aufnahmen sowie begleitende konzeptionelle oder strategische Beratung.
(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher, werblicher oder kommunikativer Erfolg (z.B. Reichweite, Zuschauerzahlen, Conversion, Markenbekanntheit) ist nicht geschuldet.
III. Zusammenarbeit und Kommunikation
(1) Die Parteien benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann.
(2) Die Ansprechpartner stehen während der üblichen Geschäftszeiten (werktags 09:00–18:00 Uhr) für Abstimmungen zur Verfügung.
(3) Verzögerungen aufgrund verspäteter Rückmeldungen, Freigaben oder Mitwirkungen des Kunden gehen zu dessen Lasten.
IV. Einsatz Dritter
(1) TeamFriebe Media / Aerials ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte (z.B. freie Kreative, Subunternehmer, Dienstleister) nach pflichtgemäßem Ermessen einzusetzen.
(2) Die Verantwortung für unsere vertraglichen Pflichten bleibt hiervon unberührt.
(3) Werden Dritte auf Wunsch oder im Auftrag des Kunden eingebunden, haften wir für deren Leistungen nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
V. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Mitwirkungen frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungs-, Persönlichkeits-, Datenschutz- und sonstigen Rechte vorliegen.
(3) Der Kunde schafft alle organisatorischen und tatsächlichen Voraussetzungen in seiner Sphäre, insbesondere Drehorte, Zugänge, Requisiten, Darsteller und Genehmigungen, soweit diese nicht ausdrücklich von uns geschuldet sind.
(4) Der Kunde prüft übermittelte Daten und Materialien vor Übergabe auf Viren und Schadsoftware und sorgt für regelmäßige Datensicherungen.
(5) Der Kunde ist für die Einhaltung aller für ihn geltenden rechtlichen Anforderungen verantwortlich. Eine rechtliche oder steuerliche Beratung durch TeamFriebe Media / Aerials ist nicht geschuldet.
VI. Persönlichkeitsrechte, Releases, Genehmigungen
(1) Der Kunde stellt sicher, dass für alle im Rahmen der Produktion erkennbar dargestellten Personen (insbesondere Mitarbeitende, Testimonials, Darsteller) wirksame Einwilligungen zur Aufnahme und Nutzung im vereinbarten Umfang vorliegen.
(2) Gleiches gilt für Drehorte, Gebäude, Marken, Kunstwerke oder sonstige geschützte Objekte.
(3) Der Kunde stellt TeamFriebe Media / Aerials von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlenden oder unzureichenden Einwilligungen oder Genehmigungen resultieren, soweit wir diese nicht zu vertreten haben.
VII. Künstlersozialkasse (KSK)
(1) Sofern im Rahmen des Auftrags selbstständige künstlerische oder publizistische Leistungen erbracht werden, kann für den Kunden eine Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bestehen.
(2) Die Prüfung, Meldung und Abführung der Künstlersozialabgabe obliegt ausschließlich dem Kunden.
(3) Der Kunde stellt TeamFriebe Media / Aerials von sämtlichen Nachforderungen, Säumniszuschlägen, Bußgeldern und sonstigen Nachteilen frei, die aus einer dem Kunden zuzurechnenden Verletzung der KSK-Pflichten entstehen.
VIII. Leistungen, Änderungen, Korrekturen
(1) Bei kreativ-gestalterischen Leistungen besteht Gestaltungsfreiheit, sofern kein konkretes Gestaltungsergebnis in Textform vereinbart wurde.
(2) Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung schulden wir einen Grobentwurf und eine Korrekturschleife.
(3) Weitere Änderungen, Anpassungen oder zusätzliche Korrekturschleifen gelten als Leistungsänderung und werden gesondert vergütet.
(4) Korrekturen dienen der Herstellung des vereinbarten Zustands; Änderungen sind inhaltliche oder gestalterische Neuplanungen.
IX. Abnahme
(1) Der Kunde prüft die Leistungen unverzüglich nach Übergabe.
(2) Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe in Textform unter Angabe wesentlicher Mängel widerspricht oder das Werk nutzt.
(3) Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.
X. Termine, höhere Gewalt
(1) Termine gelten vorbehaltlich unvorhersehbarer Ereignisse, insbesondere höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Krankheit, Sicherheitslagen oder fehlender Mitwirkung des Kunden.
(2) In solchen Fällen verlängern sich Fristen angemessen; Ersatztermine werden abgestimmt.
XI. Drohnen- und Aerial-Leistungen
(1) Drohnen- und Aerial-Leistungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der geltenden luftverkehrs-, sicherheits- und ordnungsrechtlichen Vorschriften.
(2) Der Kunde ist verantwortlich für erforderliche Zustimmungen von Grundstückseigentümern, Betreibern oder betroffenen Personen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) TeamFriebe Media / Aerials ist berechtigt, Drohnenflüge aus Sicherheits-, Wetter- oder Rechtsgründen jederzeit abzubrechen oder zu verschieben. Dies stellt keinen Mangel dar.
(4) Entstehende Mehrkosten (z.B. erneute Anfahrt, Genehmigungen, Personal) trägt der Kunde, sofern die Ursache nicht von uns zu vertreten ist.
(5) Eine Garantie für bestimmte Flugrouten, Perspektiven oder Aufnahmen besteht nicht.
XII. Lieferung, Formate, Rohmaterial
(1) Lieferformate ergeben sich aus Angebot oder Leistungsbeschreibung.
(2) Die Herausgabe von Rohmaterial oder Projektdateien ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Ohne gesonderte Archivierungsvereinbarung sind wir nicht verpflichtet, Daten oder Projektdateien nach Projektabschluss aufzubewahren.
XIII. Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte am finalen Werk.
(2) Die Rechtseinräumung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung.
(3) Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(4) TeamFriebe Media / Aerials darf die Werke als Referenz nutzen, sofern der Kunde nicht berechtigt widerspricht oder eine Sperrfrist vereinbart ist.
XIV. Vergütung und Zahlung
(1) Vergütungen ergeben sich aus dem Angebot oder der Vereinbarung.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
(3) Zusatz-, Reise-, Fremd- und Lizenzkosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich inkludiert sind.
(4) Bei Projektabbruch oder Kündigung nach § 648 BGB behalten wir den Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen sowie 50 % der Vergütung für die nicht erbrachten Leistungen, abzüglich ersparter Aufwendungen.
XV. Gewährleistung
(1) Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht mit der Maßgabe, dass Mängelansprüche ein Jahr nach Abnahme verjähren.
(2) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf Vorgaben oder Materialien des Kunden zurückzuführen sind.
XVI. Haftung
(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen Schaden, maximal auf die jeweilige Auftragssumme.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
XVII. Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über Geschäftsgeheimnisse.
(2) Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).
XVIII. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz von TeamFriebe Media / Aerials, sofern gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
